Wir laden alle interessierten Sängerinnen und Sänger ein, bei der Probenwoche und dem anschließenden Konzert mitzumachen.
Probentermin:
Freitag, 21.05.2010,
ca. 10 Uhr bis 18 Uhr
Samstag, 22.05.2010, ca. 10 Uhr bis 18 Uhr
(Pfingst-)Sonntag, 23.05.2010,
ca. 14 Uhr bis 20 Uhr
(Pfingst-)Montag, 24.05.2010, ca. 10 Uhr bis 18 Uhr
Ort:
Sankt-Ludwig-Kirche,
Straßburger Str. 14, 90443 Nürnberg
Pfingstmontag, 24.05.2010
um 16 Uhr
in der Sankt-Ludwig-Kirche,
Straßburger Str. 14, 90443 Nürnberg
Eintritt frei
Die Teilnehmer(innen) werden gebeten, die Literatur schon vorher gut vorzubereiten, damit wir möglichst keine Zeit mehr zum Einstudieren der Töne verwenden müssen.
Anmeldungen bitte bis zum 15. März
2010 mit dem online-Formular oder an
den cantus e.V., Nerzweg 6, 33803 Steinhagen oder an Fax-Nr. 05204/3824.
Die Kosten für diese 3 Tage betragen 50,00 € (75,00
Schweizer Franken) für Mitglieder des cantus
e.V. und 60,00 € (90,00 SFr.) für Nichtmitglieder.
Schüler, Studenten und Arbeitslose erhalten 10,00 € (15,00 SFr.) Ermäßigung. Darin enthalten sind Mittagsmahlzeiten an allen Probentagen.
Wer in der Jugendherberge Nürnberg übernachten und frühstücken
möchte, gibt dies bitte bei der Anmeldung an. Die Kosten für 3 Übernachtungen mit Frühstück betragen 69,00 € (103,50 SFr.).
Falls keine Einzugsermächtigung erteilt wird, ist der Gesamtpreis bei Anmeldung auf eines der folgenden Konten des cantus e.V.
zu überweisen:
Deutschland (EUR):
Konto-Nr. 305 555 000 bei der Volksbank
Gütersloh (BLZ 478 601 25)
Schweiz (SFr.):
Postcheck 90-3490-6, Konto-Nr. 31583.95 bei der Raiffeisenbank Rheineck
(BC 81295)
Verwendungszweck: "Chorprojekt Nürnberg"
/ Name
Die Erfahrung hat gezeigt, dassleider einige TeilnehmerInnen erst sehr
spät abgesagt haben oder ohne jegliche Nachricht gar nicht erschienen
sind. Das führte z.B. zu Problemen mit der Jugendherberge und zu
fehlenden Kursbeiträgen. Deshalb bitten wir um Verständnis
für folgendes Stornosystem:
Bei Abmeldung ab 8 Wochen vor Kursbeginn: Rückerstattung der Kursgebühr
zu 50 %
Bei Abmeldung ab 3 Wochen vor Kursbeginn: keine Rückerstattung
der Kursgebühr möglich.
Keine Stornogebühren werden erhoben, wenn bei der Abmeldung ein
Ersatzteilnehmer genannt wird.
Evtl. anfallende Stornokosten der Jugendherberge müssen wir ebenfalls weiterberechnen.
Der cantus e.V. hat das Recht, aus Gründen höherer Gewalt
oder Krankheit des Dozenten Seminare ohne Fristeinhaltung abzusagen.
Bereits gezahlte Gebühren werden dann erstattet oder auf Wunsch
mit einem anderen Seminar verrechnet. Darüber hinausgehende Ansprüche
können nicht gestellt werden.
Hinweis: Die Kursbeiträge
werden die Kosten dieses Seminars nicht decken können. Den Fehlbetrag
muss der cantus e.V. aus Vereinsmitteln,
d.h. aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanzieren. Um die Arbeit
des Vereins auch in Zukunft fortsetzen zu können, sind wir daher
auf freiwillige Zuwendungen angewiesen. Es wäre also schön,
wenn Ihr Euch entschließen könntet, dem Verein beizutreten
und/oder eine Spende zu leisten. Ebenfalls hilfreich wäre es, wenn
Ihr in Eurem Bekannten- und Freundeskreis vom cantus e.V. berichten
würdet und der Verein dadurch weitere Unterstützung erhielte.