Ein gemeinschaftliches Angebot für alle, die mitten im Leben stehen und ein Wochenende musikalisch abtauchen wollen. Bekannte Literatur soll neu belebt und unbekannte Literatur entdeckt werden.
Innerhalb von 2 Probentagen wird ein abwechslungsreiches Programm erarbeitet, das in einem Abschlusskonzert präsentiert wird.
Zielgruppe:
Sangesfreudige zwischen Jugend und Senior
Termin:
Freitag, 13.10.17 ca.18:00 h
bis Sonntag, 15.10.17 ca.19:00 h
Die Anmeldungsphase erfolgtmit dem online-Formular oder an den
cantus
e.V., Nerzweg 6, 33803 Steinhagen oder an Fax-Nr. 05204/916529.
Wir bitten um Anmeldung bis zum 30.06.2017.
Die Kosten des Chorwochenendes betragen 75,00 € für Mitglieder des cantus
e.V., 80,00 € für Nichtmitglieder.
Schüler, Studenten und Arbeitslose erhalten 5,00 €
Ermäßigung. Darin enthalten sind die Unterbringung mit Vollpension in der Jugendherberge sowie die Kosten für Notenmaterial und jede Menge Freude!
Die Unterbringung in der Jugendherberge erfolgt normalerweise in 4-Bett-Zimmern. Es sind jedoch auch Doppelzimmer in begrenzter Anzahl reserviert. Wer die Übernachtung in einem Doppelzimmer wünscht, gibt dies bitte bei der Anmeldung unter "Mitteilungen" an. Wir können jedoch nicht garantieren, dass alle Wünsche nach Doppelzimmern erfüllt werden können. Doppelzimmer-Zuschläge, die die Jugendherbere möglicherweise erhebt, werden wir den Teilnehmen weiterberechnen.
Falls keine Einzugsermächtigung erteilt wird, ist der Gesamtpreis
bei Anmeldung auf eines der folgenden Konten des cantus e.V.
zu überweisen:
Konto-Nr. 305 555 000 bei der Volksbank Gütersloh (BLZ 478 601 25)
IBAN: DE86478601250305555000, BIC: GENODEM1GTL
Verwendungszweck: "Sing-Wochenende Ratzeburg" / Name
Die Erfahrung hat gezeigt, dass leider einige Anmeldungen erst
sehr spät abgesagt wurden oder Angemeldete ohne jegliche Nachricht gar nicht
erschienen sind. Die Stornogebühren, die deswegen für die Jugendherberge entstehen, müssen wir daher weiterberechnen. Dies sind
50% bei Abmeldung bis 3 Wochen vor Anreise, danach 70%
Keine Stornogebühren
werden erhoben, wenn bei der Abmeldung ein Ersatzteilnehmer genannt
wird.
Der cantus e.V. hat das Recht, aus Gründen höherer Gewalt
oder Krankheit von Dozenten Seminare ohne Fristeinhaltung abzusagen.
Bereits gezahlte Gebühren werden dann erstattet oder auf Wunsch
mit einem anderen Seminar verrechnet. Darüber hinausgehende Ansprüche
können nicht gestellt werden.
Hinweis: Die Kursbeiträge werden die Kosten
dieses Seminars nicht decken können. Den Fehlbetrag muss
der cantus e.V. aus Vereinsmitteln, d.h. aus
Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanzieren. Um die
Arbeit des Vereins auch in Zukunft fortsetzen zu können,
sind wir daher auf freiwillige Zuwendungen angewiesen. Es wäre
also schön, wenn Ihr Euch entschließen könntet, dem
Verein beizutreten und/oder eine Spende zu leisten. Ebenfalls
hilfreich wäre es, wenn Ihr in Eurem Bekannten- und
Freundeskreis vom cantus e.V. berichten würdet und der
Verein dadurch weitere Unterstützung erhielte.