In der 3-tägigen Arbeitsphase wird unter professioneller Anleitung in Stimm- und Gesamtchorproben ein Programm erarbeitet, das Kompositionen aus dem Bereich des Volksliedsatzes der Geistlichen Musik zum Frühlingsanfang beinhaltet und welches zum Abschluss der Probenphase in einem Werkstattkonzert präsentiert wird.
Die ausgewählte Literatur und die Gestaltung der Probenarbeit bieten für ChorleiterInnen und SängerInnen zahlreiche Anregungen für die eigene Praxis. Der stilistische Schwerpunkt der Stücke liegt in der Musik des 18. und 19. Jahrhunderts. Die genauen Titel hängen von der Chorbesetzung ab und können daher erst nach der Anmeldung bekannt gegeben werden.
Termin:
Donnerstag, 17.03.2016, ca. 15:30 h - 21:00 h
Freitag, 18.03.2016, ca. 9:30 h - 18:00 h
Samstag, 19.03.2016,
ca. 9:30 h - 18:00 h
inkl. Abschlusskonzert am Samstag,
19.03.2016 um 16:30 h - Eintritt frei
Anmeldungen bitte bis zum 15. Februar 2016 mit dem online-Formular oder an den cantus e.V., Nerzweg 6, 33803 Steinhagen oder an Fax-Nr. 05204/3824.
Die ersten 50 Anmeldungen werden automatisch berücksichtigt. Alle weiteren Anmeldungen werden auf einer Warteliste gesammelt. Der Chorleiter lädt dann je nach Stimmverteilung weitere Interessenten ein. So wird eine ausgewogene Stimmverteilung angestrebt.
Von den Teilnehmenden wird die Anwesenheit während der gesamten Probenzeit erwartet.
Die Kosten betragen 40,00 € (60,00 SFr.) für Mitglieder des cantus e.V.,50,00 € (75,00 SFr.) für Nichtmitglieder. Schüler/Studenten/Arbeitslose erhalten 15,00 € (22,50 SFr.) Ermäßigung.
Falls keine Einzugsermächtigung erteilt wird, ist der Gesamtpreis bei Anmeldung auf folgendes Konto des cantus e.V. zu überweisen:
Konto-Nr. 305 555 000 bei der Volksbank Gütersloh (BLZ 478 601 25)
IBAN: DE86478601250305555000, BIC: GENODEM1GTL
Verwendungszweck: "Sindelfinger Chortage " / Name
Bei schriftlicher Abmeldung bis 14 Tage vor Kursbeginn wird eine Stornogebühr von 10,00 € (15,00 SFr.) bei der Rückerstattung einbehalten. Danach ist leider keine Rückerstattung möglich. Wir bitten dafür um Verständnis. Keine Stornogebühren werden erhoben, wenn bei der Abmeldung ein Ersatzteilnehmer genannt wird.
Der cantus e.V. hat das Recht, aus Gründen höherer Gewalt oder Krankheit des Dozenten Seminare ohne Fristeinhaltung abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden dann erstattet oder auf Wunsch mit einem anderen Seminar verrechnet. Darüber hinausgehende Ansprüche können nicht gestellt werden.
Hinweis: Die Kursbeiträge werden die Kosten dieses Seminars nicht decken können. Den Fehlbetrag muss der cantus e.V. aus Vereinsmitteln, d.h. aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanzieren. Um die Arbeit des Vereins auch in Zukunft fortsetzen zu können, sind wir daher auf freiwillige Zuwendungen angewiesen. Es wäre also schön, wenn Ihr Euch entschließen könntet, dem Verein beizutreten und/oder eine Spende zu leisten. Ebenfalls hilfreich wäre es, wenn Ihr in Eurem Bekannten- und Freundeskreis vom cantus e.V. berichten würdet und der Verein dadurch weitere Unterstützung erhielte.