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Jugend-Sing-Wochenende im Norden

Mit diesem nunmehr dritten Jugend-Sing-Wochenende im Norden nimmt die Tradition ihren Lauf. Innerhalb von 3 Probentagen wird ein abwechslungsreiches, jugendliches Programm erarbeitet, das in einem Abschlusskonzert präsentiert wird.

Zielgruppe: Sangesfreudige im jugendlichen Alter und im frühen "Mittelalter"
Termin:   Donnerstag, 05.05.16 ca. 10:00 h
bis Sonntag, 08.05.16 ca.19:00 h


Auftakt: Jugend-Gottesdienst am 05.05.2016
um 10:00 Uhr in der
Neuapostolischen Kirche Neumünster
Franz-Rohwer-Platz 13-15
24539 Neumünster
Probenort: Waldheim am Brahmsee
Waldheim 1
24631 Langwedel/Holstein
Konzert: Sonntag, 08.05.2016 um 17:00 h
in der
Klosterkirche Bordesholm
Wildhofstr. 2
24582 Bordesholm

Klosterkirche
Leitung: Thorsten Koy, Bordesholm
Roy-Eric John, Pinneberg

Bei minderjährigen Teilnehmer(innen) benötigen wir eine unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern. [ Download ]

Die Anmeldungsphase erfolgt mit dem online-Formular oder an den
cantus e.V., Nerzweg 6, 33803 Steinhagen oder an Fax-Nr. 05204/916529. Wir bitten um Anmeldung bis zum 10.03.2016.

Die Kosten des Chorwochenendes betragen 70,00 € für Mitglieder des cantus e.V., 75,00 € für Nichtmitglieder. Schüler, Studenten und Arbeitslose erhalten 5,00 € Ermäßigung. Darin enthalten sind die Unterbringung mit Vollpension in der Jugendherberge sowie die Kosten für Notenmaterial und jede Menge Freude!

Falls keine Einzugsermächtigung erteilt wird, ist der Gesamtpreis bei Anmeldung auf eines der folgenden Konten des cantus e.V. zu überweisen:

Konto-Nr. 305 555 000 bei der Volksbank Gütersloh (BLZ 478 601 25)
IBAN: DE86478601250305555000, BIC: GENODEM1GTL

Verwendungszweck: "Jugend-Sing-Wochenende 2016 " / Name

Die Erfahrung hat gezeigt, dass leider einige Anmeldungen erst sehr spät abgesagt wurden oder Angemeldete ohne jegliche Nachricht gar nicht erschienen sind. Die Stornogebühren, die deswegen für die Jugendherberge entstehen, müssen wir daher weiterberechnen. Dies sind

  • 50% bei Abmeldung bis 3 Wochen vor Anreise, danach 70%
  • Keine Stornogebühren werden erhoben, wenn bei der Abmeldung ein Ersatzteilnehmer genannt wird.

Der cantus e.V. hat das Recht, aus Gründen höherer Gewalt oder Krankheit von Dozenten Seminare ohne Fristeinhaltung abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden dann erstattet oder auf Wunsch mit einem anderen Seminar verrechnet. Darüber hinausgehende Ansprüche können nicht gestellt werden.

Hinweis: Die Kursbeiträge werden die Kosten dieses Seminars nicht decken können. Den Fehlbetrag muss der cantus e.V. aus Vereinsmitteln, d.h. aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanzieren. Um die Arbeit des Vereins auch in Zukunft fortsetzen zu können, sind wir daher auf freiwillige Zuwendungen angewiesen. Es wäre also schön, wenn Ihr Euch entschließen könntet, dem Verein beizutreten und/oder eine Spende zu leisten. Ebenfalls hilfreich wäre es, wenn Ihr in Eurem Bekannten- und Freundeskreis vom cantus e.V. berichten würdet und der Verein dadurch weitere Unterstützung erhielte.

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