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Kinder-Musik-Freizeit 2015

in Schleswig-Holstein

Was & Wie?
Was im Jahr 1999 mit 15 Kindern mit einer Reise in die Schorfheide begann, hat sich mittlerweile auf 65 Kinder erweitert. Zwölf christliche Musicals wurden bisher aufgeführt, in denen jeweils ein biblisches Thema von den Kindern erarbeitet wurde, Mit der Unterstützung von NAK-karitativ lernen sich Kinder aus allen Bezirken Norddeutschlands in diesen Tagen kennen und erleben christliche Gemeinschaft. Auch in diesem Jahr wollen wir wieder ein Kindermusical von 60-90 Minuten einstudieren und zum Abschluss der Kinderfreizeit aufführen. Die musikalische Leitung hat Thorsten Koy.

zur Fotogalerie aus den letzten Jahren

Wann?
von: Sonntag, 09.08.2015, direkt im Anschluss an den
Gottesdienst in der Neuapostolischen Kirche Eutin,
Plöner Str. 96, 23701 Eutin

bis: Freitag, 14.08.2015, nachmittags.

Wo?
Schloss Ascheberg am Plöner See, Gut Ascheberg 6, 24326 Ascheberg
Abgelegenes, altes Gutsherrenhaus mit "Matratzenlager", riesiger Wiese und eigener Badestelle

Wann findet die Aufführung statt?

Samstag, 15.08.2015 um 17.00 Uhr in der Aula am Schiffsthal, 24304 Plön, Probenbeginn: 14:00 Uhr

Wer?
Die Kinderfreizeit 2015 wird voraussichtlich begleitet von:


Thorsten Koy
(Bordesholm)
Kinderfreizeiten
1999 bis 2014

Birthe John
(Pinneberg)
Kinderfreizeiten
1999 bis 2014

Astrid Koy-Prölß
(Eutin)
Kinderfreizeiten
2000 bis 2014

Heike Koy
(Eutin)
Kinderfreizeiten
1999 bis 2014

Anja Koy
(Bordesholm)
Kinderfreizeiten
2004 bis 2014

Roy-Eric John
(Pinneberg)
Kinderfreizeiten
2002 bis 2014

Björn Prölß
(Eutin)
Kinderfreizeiten
1999 bis 2014

Wolfgang Koy
(Eutin)
Kinderfreizeiten
1999 bis 2014

Leonie Schröter
(Eutin)
Kinderfreizeiten
2012 bis 2014

Jana Kristin Jegminat
(Euitn)
Kinderfreizeiten
2007 bis 2014

Arne Prölß
(Lübeck)
Kinderfreizeiten
2008 bis 2014

Britta Tiesch
(Eutin)
Kinderfreizeiten
2006 bis 2014

Michel Westphal
(Eutin)
Kinderfreizeiten
2010 bis 2014

Sebastian Gocks
(Hamburg)
Kinderfreizeit 2014
 

Lukas Schulz
(Pinneberg)
Kinderfreizeit 2014
 
 

Für Wen?
Herzlich eingeladen sind alle Kinder zwischen 6 und 13 unabhängig von ihrer Konfession.

Wie hoch sind die Kosten pro Kind?
Der Teilnehmerbeitrag pro Kind beträgt 140,00 € für Unterkunft, Vollverpflegung
und jede Menge Freude :-)

Die tatsächlichen Kosten sind höher und werden von dem Verein NAK-karitativ bezuschusst.

Wir bitten darum, auf jeden Fall den vollen Teilnehmerbeitrag zu zahlen. Eventuelle Zuschüsse sind von den auszahlenden Stellen (z.B. Jugendkassen einzelner Kirchenbezirke) direkt zu beziehen.

Noch Fragen?
Roy-Eric John steht Ihnen gern als Ansprechpartner zur Verfügung:
eMail: kindermusikfreizeit@cantus.org, Tel.: 04101/693010

Verbindliche Anmeldungen bitte ab dem 22.08.2014, 0:00 Uhr bis zum 31. Mai 2015 mit dem Online-Formular oder an den cantus e.V., Nerzweg 6, 33803 Steinhagen oder an Fax-Nr. 05204/9165-29.
Die Bestätigung, die nach dem Ausfüllen des Online-Formulars erscheint und auch an die dort eingegebene Mailadresse zugestellt wird, gilt gleichzeitig als Teilnahmebestätigung.

Falls keine Einzugsermächtigung erteilt wird, ist der Gesamtpreis in Höhe von 140,00 € nach Anmeldung auf folgendes Konto des cantus e.V. zu überweisen:

Konto-Nr. 305 555 000 bei der Volksbank Gütersloh (BLZ 478 601 25)
IBAN: DE86478601250305555000, BIC: GENODEM1GTL

Verwendungszweck: "Kinder-Musik-Freizeit 2015" / Name des Kindes

Bei Lastschrifteinzug werden wir das Geld nach Anmeldung von dem angegebenen Konto abbuchen.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass leider einige TeilnehmerInnen erst sehr spät abgesagt haben oder ohne jegliche Nachricht gar nicht erschienen sind. Das führte z.B. zu Problemen bei der Unterkunft und zu fehlenden Teilnehmerbeiträgen. Deshalb bitten wir um Verständnis, dass wir bei Abmeldung ab 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Stornogebühr von 100% der Kursgebühr erheben müssen. Dies gilt nicht, wenn bei der Abmeldung ein Ersatzteilnehmer genannt wird.

Der cantus e.V. hat das Recht, aus Gründen höherer Gewalt oder Krankheit des Dozenten Seminare ohne Fristeinhaltung abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden dann erstattet oder auf Wunsch mit einem anderen Seminar verrechnet. Darüber hinausgehende Ansprüche können nicht gestellt werden.

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