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Kinder-Musik-Freizeit 2016

in Schleswig-Holstein

Was & Wie?
Was im Jahr 1999 mit 15 Kindern mit einer Reise in die Schorfheide begann, hat sich mittlerweile auf 65 Kinder erweitert. Zwölf christliche Musicals wurden bisher aufgeführt, in denen jeweils ein biblisches Thema von den Kindern erarbeitet wurde, Mit der Unterstützung von NAK-karitativ lernen sich Kinder aus allen Bezirken Norddeutschlands in diesen Tagen kennen und erleben christliche Gemeinschaft. Auch in diesem Jahr wollen wir wieder ein Kindermusical von 60-90 Minuten einstudieren und zum Abschluss der Kinderfreizeit aufführen. Die musikalische Leitung hat Thorsten Koy.

zur Fotogalerie aus den letzten Jahren

Wann?
von: Sonntag, 14.08.2016, direkt im Anschluss an den
Gottesdienst in der Neuapostolischen Kirche Eutin,
Plöner Str. 96, 23701 Eutin

bis: Freitag, 19.08.2016, nachmittags.

Wo?
Schloss Ascheberg am Plöner See, Gut Ascheberg 6, 24326 Ascheberg
Abgelegenes, altes Gutsherrenhaus mit "Matratzenlager", riesiger Wiese und eigener Badestelle

Wann findet die Aufführung statt?

Samstag, 20.08.2016 um 17.00 Uhr in der Aula am Schiffsthal, 24304 Plön, Probenbeginn: 14:00 Uhr

zum Plakat

Wer?
Die Kinderfreizeit 2016 wird voraussichtlich begleitet von:


Thorsten Koy
(Bordesholm)
Kinderfreizeiten
1999 bis 2015

Birthe John
(Pinneberg)
Kinderfreizeiten
1999 bis 2015

Astrid Koy-Prölß
(Eutin)
Kinderfreizeiten
2000 bis 2015

Heike Koy
(Eutin)
Kinderfreizeiten
1999 bis 2015

Anja Koy
(Bordesholm)
Kinderfreizeiten
2004 bis 2015

Roy-Eric John
(Pinneberg)
Kinderfreizeiten
2002 bis 2015

Björn Prölß
(Eutin)
Kinderfreizeiten
1999 bis 2015

Wolfgang Koy
(Eutin)
Kinderfreizeiten
1999 bis 2015

Vera Sophie Jegminat
(Eutin)
Kinderfreizeiten
2009 bis 2014

Jana Kristin Jegminat
(Euitn)
Kinderfreizeiten
2007 bis 2015

Arne Prölß
(Lübeck)
Kinderfreizeiten
2008 bis 2015

Malin John
(Hamburg)
Kinderfreizeiten
2007 bis 2014

Michel Westphal
(Eutin)
Kinderfreizeiten
2010 bis 2015

Sebastian Gocks
(Hamburg)
Kinderfreizeiten 2014 bis 2015
 

Dennis Stopka
(Eutin)
Kinderfreizeiten 2007 bis 2012
 

Hendrik Hildinger
(Eutin)
Kinderfreizeiten 2006 bis 2012
 

Anouschka Zorn
(Lübeck)
     

Für Wen?
Herzlich eingeladen sind alle Kinder zwischen 6 und 14 unabhängig von ihrer Konfession. Auch die Konfirmanden des Jahrgangs 2016, die noch einmal Lust auf unsere Kinder-Musik-Freizeit haben, sind herzlich eingeladen.

Wie hoch sind die Kosten pro Kind?
Der Teilnehmerbeitrag pro Kind beträgt 150,00 € für Unterkunft, Vollverpflegung
und jede Menge Freude :-)

Für das 1. Geschwisterkind verringert sich der Teilnehmerbeitrag auf 140 €, für weitere Geschwisterkinder jeweils auf 130 €.

Die tatsächlichen Kosten sind höher und werden von dem Verein NAK-karitativ bezuschusst.

Wir bitten darum, auf jeden Fall den vollen Teilnehmerbeitrag zu zahlen. Eventuelle Zuschüsse sind von den auszahlenden Stellen (z.B. Jugendkassen einzelner Kirchenbezirke) direkt zu beziehen.

Noch Fragen?
Roy-Eric John steht Ihnen gern als Ansprechpartner zur Verfügung:
eMail: kindermusikfreizeit@cantus.org, Tel.: 04101/693010

Verbindliche Anmeldungen bitte bis zum 31. Mai 2016 mit dem Online-Formular oder an den cantus e.V., Nerzweg 6, 33803 Steinhagen oder an Fax-Nr. 05204/9165-29.
Die Bestätigung, die nach dem Ausfüllen des Online-Formulars erscheint und auch an die dort eingegebene Mailadresse zugestellt wird, gilt gleichzeitig als Teilnahmebestätigung.

Um uns die Arbeit zu erleichtern, bitten wir darum, bei der Anmeldung ein Lastschriftmandat für den Einzug des Teilnehmerbeitrags zu erteilen. Falls kein Lastschriftmandat erteilt wird, ist der Gesamtpreis nach Anmeldung auf folgendes Konto des cantus e.V. zu überweisen:

Konto-Nr. 305 555 000 bei der Volksbank Gütersloh (BLZ 478 601 25)
IBAN: DE86478601250305555000, BIC: GENODEM1GTL

Verwendungszweck: "Kinder-Musik-Freizeit 2016" / Name des Kindes

Die Erfahrung hat gezeigt, dass leider einige TeilnehmerInnen erst sehr spät abgesagt haben oder ohne jegliche Nachricht gar nicht erschienen sind. Das führte z.B. zu Problemen bei der Unterkunft und zu fehlenden Teilnehmerbeiträgen. Deshalb bitten wir um Verständnis, dass wir bei Abmeldung ab 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Stornogebühr von 100% der Kursgebühr erheben müssen. Dies gilt nicht, wenn bei der Abmeldung ein Ersatzteilnehmer genannt wird.

Der cantus e.V. hat das Recht, aus Gründen höherer Gewalt oder Krankheit des Dozenten Seminare ohne Fristeinhaltung abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden dann erstattet oder auf Wunsch mit einem anderen Seminar verrechnet. Darüber hinausgehende Ansprüche können nicht gestellt werden.

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