25. Kinder-Musik-Freizeit 2023

Eine Woche voller Energie, Impulse und Lebensfreude!
Was & wie?

Was im Jahr 1999 mit 15 Kindern aus der Eutiner Sonntagsschule mit einer Reise in die Schorfheide begann, hat sich in den letzten Jahren auf 70 Kinder erweitert. Einundzwanzig christliche Musicals wurden bisher aufgeführt, in denen jeweils ein biblisches Thema von den Kindern erarbeitet wurde. In diesen Tagen erleben wir christliche Gemeinschaft am Plöner See im "Schloss Ascheberg". Wir hoffen sehr, dass wir auch in 2023 wieder auf der Bühne stehen können. Die musikalische Leitung hat Thorsten Koy.

Wann?

Beginn: Sonntag, 23.07.2023 um 10.00 Uhr
mit einem Gottesdienst in der Neuapostolischen Kirche Eutin,
Plöner Str. 96, 23701 Eutin

Ende der Kinderfreizeit: Freitag, 28.07.2023, nachmittags

Musicalaufführung am Samstag, 29.07.2023 um 17.00 Uhr in der Aula am Schiffsthal, 24304 Plön, Probenbeginn: 14:00 Uhr

Für die Teilnahme an der Kinderfreizeit ist es unbedingt erforderlich, dass die Kinder während der gesamten Dauer sowie bei der Aufführung und den dazugehörigen Proben anwesend sind.

Wo?

Schloss Ascheberg am Plöner See, Gut Ascheberg 6, 24326 Ascheberg
Abgelegenes, altes Gutsherrenhaus mit "Matratzenlager", riesiger Wiese und eigener Badestelle.

Wer?

Die Kinderfreizeit 2023 wird voraussichtlich begleitet von:

Thorsten Koy (Bordesholm)
dabei seit 1999
Birthe John (Pinneberg)
dabei seit 1999
Astrid Koy-Prölß (Eutin)
dabei seit 1999
Heike Koy (Eutin)
dabei seit 1999
Anja Koy (Bordesholm)
dabei seit 2004
Roy-Eric John (Pinneberg)
dabei seit 2002
Björn Prölß (Eutin)
dabei seit 1999
Wolfang Koy (Eutin)
dabei seit 1999
Vera Sophie Jegminat (Hamburg)
dabei seit 2009
Jana Kristin Gocks (Hamburg)
dabei seit 2007
Sebastian Gocks (Hamburg)
dabei seit 2014
Milena Konitz (Kiel)
dabei seit 2017
Michel Westphal (Kiel)
dabei seit 2012
Anouschka Zorn (Rostock)
dabei seit 2016
Kalle Schmüser (Rostock)
dabei seit 2021
Amy Wilckens (Flensburg)
dabei seit 2018
Aljoscha Zorn (Lübeck)
dabei seit 2018
Simon Fiehler (Kiel)
dabei seit 2019
Johanna Schulz (Pinneberg)
dabei seit 2021
Lynn Fiehler (Kiel)
dabei seit 2022
Marie Fischer (Flintbek)
dabei seit 2023
Ole Marks (Lübeck)
dabei seit 2023
Für wen?

Herzlich eingeladen sind alle Kinder zwischen 7 und 14 unabhängig von ihrer Konfession.

Wie hoch sind die Kosten pro Kind?

Der Teilnehmerbeitrag pro Kind beträgt 150,00 € für Unterkunft, Vollverpflegung und jede Menge Freude :-)

Für das 1. Geschwisterkind verringert sich der Teilnehmerbeitrag auf 140,00 €, für weitere Geschwisterkinder jeweils auf 130,00 €.

Noch Fragen?

Roy-Eric John steht Euch gern als Ansprechpartner zur Verfügung: kindermusikfreizeit@cantus.org

Anmeldung

Verbindliche Anmeldungen bitte bis zum 31. Mai 2023 mit dem Online-Formular oder an den cantus e.V., Nerzweg 6, 33803 Steinhagen oder an Fax-Nr. 05204/9165-20.
Die Bestätigung, die nach dem Ausfüllen des Online-Formulars erscheint und auch an die dort eingegebene Mailadresse zugestellt wird, gilt gleichzeitig als Teilnahmebestätigung.

Der cantus e.V. behält sich vor, die während der Kindermusikfreizeit aufgenommen Fotos und Videos zu verwenden, um für zukünftige Veranstaltungen des cantus e.V. zu werben. Die Zustimmung hierzu wird mit der Anmeldung erklärt.

Wünsche zu Zimmerbelegungen können im Anmeldeformular gern unter "weitere Mitteilungen" angegeben werden. Wir bemühen uns, diese zu berücksichtigen.

Um uns die Arbeit zu erleichtern, bitten wir darum, bei der Anmeldung ein Lastschriftmandat für den Einzug des Teilnehmerbeitrags zu erteilen. Die Abbuchung erfolgt kurz nach Anmeldeschluss.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass leider einige TeilnehmerInnen erst sehr spät abgesagt haben oder ohne jegliche Nachricht gar nicht erschienen sind. Das führte z.B. zu Problemen bei der Unterkunft und zu fehlenden Teilnehmerbeiträgen. Deshalb bitten wir um Verständnis, dass wir bei Abmeldung ab 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Stornogebühr von 100% der Kursgebühr erheben müssen. Dies gilt nicht, wenn bei der Abmeldung ein Ersatzteilnehmer genannt wird.

Der cantus e.V. hat das Recht, aus Gründen höherer Gewalt oder Krankheit des Dozenten Seminare ohne Fristeinhaltung abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden dann erstattet oder auf Wunsch mit einem anderen Seminar verrechnet. Darüber hinausgehende Ansprüche können nicht gestellt werden.